Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt maximal 100 EUR pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.
Eltern, die ihr Kind in der Krippe betreuen lassen, können Krippengeld beantragen. Die Voraussetzungen und den Online-Antrag hierfür finden sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Eltern, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, können beim Amt für Jugend, einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.