Beiträge

Monatliche Beiträge im Kindergarten (Ü3)

4 – 5  Stunden

5 – 6  Stunden

6 – 7  Stunden

7 – 8  Stunden

65,00 EUR

86,00 EUR

92,00 EUR

102,00 EUR

Monatliche Beiträge in der Kinderkrippe (U3)

2 – 3  Stunden

3 – 4  Stunden

4 – 5  Stunden

5 – 6  Stunden

6 – 7  Stunden

7 – 8  Stunden

51,00 EUR

70,00 EUR

86,00 EUR

102,00 EUR

118,00 EUR

134,00 EUR

Zum 01.09.2023 ist eine Beitragsanpassung in allen Bereichen geplant.

Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben, die zu Beginn eines jeden Monats per Lastschriftverfahren abgebucht werden.
Der vom Träger gemäß § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgelegte Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung.

Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt maximal 100 EUR pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.

Eltern, die ihr Kind in der Krippe betreuen lassen, können Krippengeld beantragen. Die Voraussetzungen und den Online-Antrag hierfür finden sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Eltern, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, können beim Amt für Jugend, einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.