Beiträge

Monatliche Beiträge im Kindergarten

4 – 5  Stunden

5 – 6  Stunden

6 – 7  Stunden

7 – 8  Stunden

8 – 9  Stunden

95,00 EUR

110,00 EUR

125,00 EUR

140,00 EUR

155,00 EUR

Monatliche Beiträge in der Kinderkrippe

3 – 4  Stunden

4 – 5  Stunden

5 – 6  Stunden

6 – 7  Stunden

7 – 8  Stunden

8 – 9  Stunden

115,00 EUR

130,00 EUR

145,00 EUR

160,00 EUR

175,00 EUR

190,00 EUR

Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben, die zu Beginn eines jeden Monats per Lastschriftverfahren abgebucht werden.
Der vom Träger gemäß § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgelegte Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung.

Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt maximal 100 EUR pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.